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Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen

Unser Engagement gilt Ihrer Sicherheit und Gelassenheit.

Wir möchten Sie gerne informieren und beruhigen, was den Versicherungsschutz bei katastrophalen Ereignissen betrifft, wie wir sie leider jüngst in der Region Valencia erlebt haben. Solche Situationen können große Unsicherheit auslösen, daher ist es wichtig, dass Sie über die besondere Schutzfunktion informiert sind, die in Spanien durch das Consorcio de Compensación de Seguros besteht.

In jeder Versicherungspolice wird ein Teil der Prämie an das Consorcio de Compensación de Seguros gezahlt, eine öffentliche Institution. Dieser Beitrag fließt in einen Fonds, der im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses Schutz bietet. Dieser Schutz erstreckt sich nicht nur auf Überschwemmungen, sondern auch auf Erdbeben, Vulkanausbrüche, Hurrikane, Tsunamis und andere Naturereignisse von großem Ausmaß.

Sollte eine dieser Katastrophen eintreten, übernimmt das Consorcio die Deckung der entstandenen Schäden entsprechend der in Ihrer Police versicherten Summe und Deckungsleistungen, sodass Sie nicht ausschließlich auf staatliche Hilfsprogramme angewiesen sind.

Falls ein solches Ereignis eintritt, steht Ihnen das Team von Anke Sevenster zur Seite und übernimmt die Schadensmeldung an das Consorcio de Compensación de Seguros in Ihrem Namen.

Was tun, wenn Sie einen Schaden haben, der vom Konsortium übernommen werden kann?

Die Schadensmeldung kann online oder telefonisch erfolgen. Wie bereits erwähnt, übernimmt das Konsortium die Kosten für die Schäden, sofern eine Police bei einer spanischen Versicherung abgeschlossen wurde.

Daher werden bei der Schadensmeldung Ihre Versicherungsdaten abgefragt (Policennummer und Name des Versicherungsunternehmens). Wenn der Gutachter des Konsortiums später eintrifft, wird er ein aktuelles Duplikat Ihrer Police und einen Nachweis über die Prämienzahlung anfordern. Wir empfehlen, diese Dokumente rechtzeitig bei Ihrem Versicherungsvermittler anzufordern, falls Sie sie noch nicht haben.

Zudem werden Ihre Kontaktdaten, E-Mail-Adresse, persönliche Daten sowie Ihre Kontonummer für die Auszahlung der Entschädigung benötigt (zusammen mit einem Nachweis, dass der Versicherungsnehmer auch der Kontoinhaber ist).

Falls es sich um ein Fahrzeug handelt, werden außerdem die Fahrzeugdaten (Modell, Kennzeichen) abgefragt. Das Fahrzeug muss normalerweise in einer Werkstatt begutachtet werden, daher sollten Sie den Standort der Werkstatt angeben.

Anschließend wird ein vom Konsortium beauftragter Versicherungsgutachter den Schaden persönlich bewerten. Bei Großschadensfällen kann es zu Verzögerungen kommen, jedoch können Sie bereits mit den Aufräum- und Reparaturarbeiten beginnen. Sie sollten die Schäden durch Fotos dokumentieren und offizielle Rechnungen für bereits durchgeführte Reparaturen sowie Kostenvoranschläge für noch ausstehende Arbeiten vorlegen.

Ein letzter Hinweis: Der Gutachter des Konsortiums wird auch die Bedingungen Ihrer aktuellen Police prüfen. Es ist ratsam, sowohl den Inhalt als auch das Gebäude selbst zu versichern, damit sowohl das Gebäude als auch die Möbel abgesichert sind. Der Gutachter wird außerdem die Angemessenheit der Versicherungssummen überprüfen. Daher empfehlen wir, dass die versicherten Werte dem tatsächlichen Wert des versicherten Objekts entsprechen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Denken Sie daran, dass Anke Sevenster diese Formalitäten für unsere Kunden übernimmt und Sie während des gesamten Prozesses unterstützt.

Weitere Informationen zum Consorcio de Compensación de Seguros finden Sie auf deren offizieller Website: https://www.consorseguros.es/


Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren!

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