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ANKE-TIPPS: 10 Tipps für Ihre KFZ-Versicherung

... so versichern Sie Ihr Auto richtig

1.Grundleistungen: in Spanien decken die führenden KFZ-Versicherungen in der Regel die zivilrechtliche Haftung von bis zu 50 Millionen Euro ab. Sie verfügen ebenso über Verkehrsrechtsschutz (jedoch immer defensiv) und kümmern sich um Reklamationen gegenüber Dritten, leisten Pannenhilfe und decken Krankenkosten durch Autounfall ab. Daher wird in der Regel keine separate Abdeckung der Serviceleistungen durch einen Automobilclub. Informieren Sie sich darüber, dass zumindest die Pannenhilfe in Ihrem Deckungsschutz miteingeschlossen ist. In Spanien heißt die Grundleistung der Haftpflicht Terceros und die Pannenhilfe Grua.

2.Zusatzleistungen: Wie in Deutschland besteht die Möglichkeit, die KFZ-Versicherung mit den Grundleistungen, d.h. also nur die Haftpflicht abzuschließen oder die Leistungen Glasbruch, Diebstahl und Feuer (sp.: IRL) sowie Vollkasko (sp.: Todo Riesgo) hinzuzufügen. Bei neueren Fahrzeugen empfehlen wir die Vollkaskoabdeckung, da sie nicht nur Unfallschäden durch Eigenverschulden deckt, sondern auch bei Unfällen mit gegensätzlichen Versionen zur Unfallschuld genutzt werden kann oder bei Fahrerfluchtschäden, die Ihnen von Unbekannten verursacht werden. Einige Versicherer bieten zudem Deckungsschutz für Schäden durch Hagelschlag und zudem Serviceleistungen wie beispielsweise Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer, usw.

3.Preis: Fragen Sie nach, ob Ihr Schadenfreiheitsrabatt aus Deutschland anerkannt wird, denn so starten Sie auf Mallorca mit einem sehr guten Preis. Vergleichen und wählen Sie das Deckungspaket, welches sich am besten Ihren Bedürfnissen in Spanien anpasst. Eine billige Versicherung kann uns manchmal teurer kosten und Vollkaskoversicherungen zu einem guten Preis zu finden, ist eigentlich nicht schwer. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung über den Schadenfreiheitsrabatt in Spanien aufklären.

4.Überprüfen Sie die Police: Lesen Sie das Kleingedruckte. Diese in Ihrer Muttersprache verfügbar zu haben, kann von grossem Vorteil sein und unangenehme Überraschungen ersparen. Fragen Sie Ihre Versicherung, ob Sie die Vertragsunterlagen auch auf deutsch verfügbar hat. Jedoch bitten wir Sie zu beachten, dass immer spanisches Vertrags- und Versicherungsrecht herrscht.

5.Wählen Sie das Versicherungsunternehmen gewissehhaft aus: Sehr wichtig ist zum Beispiel, dass die Versicherungsgesellschaft dem Rahmenabkommen für Versicherer angeschlossen ist. So ist die Fristenregelung und Solvenz gesichert.

6.Wählen Sie Ihren Partner und seine Infrastruktur: Wägen Sie Ihre Präferenzen ab – hat die Versicherung Büros auf Mallorca? Arbeitet sie nur Online? Spricht man Ihre Sprache?

7.Fragen Sie bei Vertragsabschluss, wer Ihren Schadensfall bearbeitet: Warten Sie nicht, bis der Schadensfall eintritt. Fragen Sie bei Abschluss der Police, wer sich um die Schadenbearbeitung kümmert. So schließen z.B. viele Geldinstitute Versicherungen ab, verweisen Sie im Schadenfall jedoch an ein Callcenter, wo möglicherweise Ihre Sprache nicht gesprochen wird.

8. Versicherung und Verkehrsamt: Es existiert keine Kommunikation zwischen Verkehrsamt und Versicherung außer in der Mitteilung von Seiten der Versicherung, dass ein Fahrzeug versichert ist. Grundsätzlich gilt, dass alle Fahrzeuge in Spanien eine obligatorische Haftpflichtversicherung besitzen müssen, auch wenn das Auto nicht bewegt wird und nur in der Garage oder auf dem Parkplatz steht. Wird die Polizei auf das Fahrzeug aufmerksam droht eine Gebühr in Höhe von 1.500,- €. Die Polizei kann durch reine Eingabe des Autokennzeichens in ein Zentralsystem feststellen, ob ein Auto versichert ist oder nicht. Trafico wird jetzt eine großangelegte Aktion starten, in welcher Besitzer von Fahrzeugen ohne gültige Versicherung nachgespürt werden soll: die Bußgelder liegen zwischen 600,- € und 3.000,- €, wenn keine gültige Versicherung vorhanden ist, zudem wird der Wagen stillgelegt.

9. Achtung mit der Vorversicherung: Es ist ein Fehler, die Versicherung des Vorbesitzers zu übernehmen, ohne die Versicherung zu informieren und keine Änderung des Altvertrags vorzunehmen. Zum einen kann grundsätzlich kann nur derjenige versichern, der Besitzer des Fahrzeugs ist und zum anderen sind keine Garantien gegeben, dass der Vorbesitzer den Beitrag tatsächlich gezahlt hat oder wann die Fälligkeit war/ist – die Gefahr ohne Versicherung zu fahren ist somit sehr hoch. Zudem wird im Schadensfall die Regulierungsumme immer an den Versicherungsnehmer, in diesem konkreten Falle also an den Vorbesitzer ausgezahlt und nicht an Sie.

10. Im Schadensfall füllen Sie den europäischen Unfallbericht aus: Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung immer den europäischen Unfallbericht mitgeben, am Besten mit einer Übersetzung und auch der Telefonnummer des Abschleppdienstes. Wenn Sie einen Unfall haben sollten, füllen Sie den Unfallbericht möglichst sorgfältig aus.

  • Notieren Sie sich alle Daten des Unfallgegners wie z.B. Name und Anschrift, Autokennzeichen, Haftpflichtversicherung, nach Möglichkeit sollten Sie hier den europäischen Unfallbericht verwenden und auch vom Gegner unterschreiben lassen.
  • Sichern Sie Beweismittel durch Fotos, Skizzen, Namen von Zeugen usw.
  • Wenn Aussage gegen Aussage steht, dient der Unfallbericht als Nachweis

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